Verwaltung gemeinschaftlichen Wohneigentums nach WEG
Verwaltung gemeinschaftlichen Wohneigentums nach WEG.
Als Verwalter sind wir der Eigentümergemeinschaft gegenüber verpflichtet. Unsere Hauptaufgaben ergeben sich dabei aus dem Wohnungseigentumsgesetz und dem Verwaltervertrag. Unser Selbstverständnis geht jedoch weit darüber hinaus.